Preisentwicklung

Für den Kunden: Die MwSt-Absenkung in VRR-Tickets

Seit 1.1.2020 beträgt der Mehrwertsteuersatz (MwSt-Satz) auf Fahrkarten des Fernverkehrs nur noch 7 % statt bisher 19 %. Der Satz im Nahverkehr war schon immer 7 %. Aber was ist mit den Fernverkehrsanteilen bei Nahverkehrsstrecken für 50 km Entfernung? CDU und Grüne im VRR fordern, dass der Kunde etwas von diesen Mehreinnahmen hat. Frank Heidenreich, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Verkehrsverbund VRR erläutet Hintergründe.

VRR-Fahrschein

Seit 1. Januar 2020 wird auf Fahrkarten des Fernverkehrs nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % erhoben. Die Fraktionen von CDU und Bündnis’90/Die Grünen fordern jetzt vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), dass diese Preissenkung für Fahrten über 50 km Entfernung und mehr an die Kunden des Nahverkehrs weitergeben wird. Dazu erklärt Frank Heidenreich, Vorsitzender der CDU-Fraktion im VRR: “Zunächst einmal wollen wir Transparenz schaffen. Auf VRR-Fahrten weiter als 50 km

Basis für Preissteigerung im VRR fehlt

„Über eine Preissteigerung im Nahverkehr können und wollen wir derzeit nicht entscheiden. Darauf haben sich CDU und Grüne im Verkehrs­verbund Rhein-Ruhr verständigt“, berichtet Frank Heidenreich (CDU) nach politischen Gesprächen in diesen Tagen. Der Duisburger ist Vorsitzender der CDU-Fraktion im VRR. „Um über ein Ob und die eventuelle Höhe des Obs zu reden, fehlen derzeit Voraussetzungen“, so Heidenreich weiter, der auf ein gemeinsames Positionspapier von CDU und Grünen im VRR verweist.