Ausbau der Barrierefreiheit im VRR-Raum ist unbefriedigend

Symbole für Rolltstuhlfahrer und Kinderwagen

„Der Stand der Barrierefreiheit an den Haltestelle von Bus und Bahn ist unbefriedigend. Mit den für nächstes Jahr geplanten Maßnahmen werden dann gerade mal ein Drittel aller Haltestellen barrierefrei sein. Einfach schlecht“, so CDU-Fraktionsvorsitzender Frank Heidenreich anlässlich einer Übersicht zur Barrierefreiheit, die die Verwaltung des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR AöR) auf politischen Wunsch recherchiert hat.

Sehr differenziert stellt sich das Ergebnis dar. „Die Stadt Oberhausen ist vorbildlich. Sie ist mit 88 % barrierefreier Haltestelle allen anderen Städten voraus. Und das sogar mit 25 % gegenüber der Stadt Bottrop mit 63 % auf Platz 2“, so Frank Heidenreich. Nur bei den Städten Düsseldorf, Gelsen­kirchen und Mülheim an der Ruhr kann ab kommenden Jahr mit einer Quote von mehr als 50 % barrierefreier Haltestellen gerechnet werden.

CDU: Es ist genug Geld da

Die Schlusslichter bilden die Kommunen im Kreis Kleve und die Stadt Wuppertal. Beide kommen gerade auf 8 % barrierefreier Haltestellen. Dazu Frank Heidenreich: „Am Geld kann es nicht liegen. Die Förderung über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr beträgt 90 %, zum Teil sogar 95 %. Der barrierefreie Ausbau einer Bushaltestelle wird mit 20.000 € veranschlagt. Das umfasst beide Fahrtrichtungen, also auf jeder Straßenseite eine. Der Anteil der Städte, Verkehrsunternehmen – oder wer auch immer die Baulast trägt – beträgt gerade mal 2.000 € oder sogar weniger.“
Es gibt einige Hinweise, dass es an zu wenig Personal in den Verwaltungen und zu wenig verfügbaren Ingenieuren liegen könnte.

Barrierefreiheit im ÖPNV (VRR), Karte
Erwarteter Stand Ende 2020, eigene Darstellung, Zahlen VRR AöR – Durchschnitt: 34 %

CDU prüft Bündel an Maßnahme

Auf einer Klausursitzung hat sich die CDU-Fraktion im VRR jüngst mit dem Thema befasst. Daraus sind einige Vorschläge entstanden, die jetzt geprüft werden:

  • Eine weitere Erhöhung der Pauschalen für den Ausbau von Haltestellen und eine weitere Vereinfachung von Förderanträgen.
  • Die Übernahme der Aufgabe durch den VRR gegen Kostenerstattung seitens der jeweiligen Kommune.
  • Zielvereinbarungen zwischen Kommunen und VRR mit Meilensteinen; ähnlich der Vereinbarung zwischen Land, VRR und Interessengruppen.

„Die gesetzliche Frist bis zum 1.1.2022 zur Erreichung von 100 % Barriere­freiheit ist nicht zu halten. Eine Lösung werden wir als CDU aber nicht akzeptieren: Wenn die Verantwortlich sich sauber schreiben, indem sie in den Nahverkehrsplänen in großem Umfang Ausnahmen von der Barrierefreiheit festschreiben“, so Frank Heidenreich abschließend.

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